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Lässt sich eine Sprachreise als Bildungsurlaub deklarieren?

Obwohl es den Bildungsurlaub in Deutschland bereits seit vielen Jahren gibt, nehmen nur weniger Arbeitnehmer Notiz davon. Es handelt sich hierbei um die Freistellung des Arbeitnehmers zum Zweck der beruflichen Weiterbildung, welche jedes Jahr in Anspruch genommen werden kann. Der Arbeitgeber zahlt hierbei den Lohn bzw. das Gehalt des Arbeitnehmers weiter, obwohl dieser in der betreffenden Zeit nicht im Betrieb tätig ist. Allerdings lässt sich ein Bildungsurlaub nur dann verwirklichen, wenn der Arbeitnehmer ein Modell wählt, das als solcher anerkannt ist.

Und so stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob eine Sprachreise grundsätzlich als Bildungsurlaub genehmigt werden kann. Antwort: Sie kann es, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Schauen wir uns diese Bedingungen doch einmal etwas näher an.

Zunächst muss man sich vor Augen führen: In Deutschland erhält jeder Arbeitnehmer auf Wunsch fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr. Es ist außerdem möglich, den Bildungsurlaub von zwei Jahren zusammenzufassen und so zehn Tage am Stück zu nehmen. Allerdings ergibt sich selbst bei der zweitgenannten Lösung das Problem, dass eine Sprachreise normalerweise deutlich länger als lediglich fünf oder zehn Tage andauert. So gesehen kommt also nur ein Intensiv-Sprachkurs infrage. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Reise in Verbindung mit einem täglichen Vollzeitunterricht, der mindestens sechs Stunden umfasst.

Ausschlaggebend für die Genehmigung einer Sprachreise als Bildungsurlaub kann außerdem sein, welches Reiseziel dabei anvisiert wird. Wer seinen Bildungsurlaub beispielsweise in den USA verbringen möchte, muss schon deutlich machen, dass er die Kontakte in dieses Land auch später beruflich nutzen bzw. zu seinem Vorteil verwenden kann.

Achtung: Einheitliche Regelungen für den Bildungsurlaub gibt es derzeit nur in zwölf Bundesländern in Deutschland. Die übrigen Bundesländer verfügen teilweise über eigenständige und deutlich von den anderen Ländern abweichende Regelungen. Es gilt also zunächst, entsprechende Informationen darüber einzuholen, wie das eigene Bundesland den Bildungsurlaub handhabt.


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