Sprachreisen
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Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit von Sprachreisen

Wäre es nicht schön, die lang ersehnte Sprachreise vom Arbeitgeber finanziert zu bekommen? Doch leider klappt das nur in den wenigsten Fällen. Doch halt: Es gibt noch eine andere Möglichkeit, die Kosten für die Sprachreise etwas zu reduzieren bzw. von offizieller Stelle erstattet zu bekommen.

Die Rede ist von der Möglichkeit, eine Sprachreise steuerlich abzusetzen. Doch in welchen Fällen gibt es diese überhaupt, und was ist dabei genau zu beachten? Wir klären auf.

Grundsätzlich kann eine Sprachreise als Betriebsausgabe oder in Form von Sonderausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind jedoch einige, teils etwas knifflige Details zu beachten. Es muss zunächst ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Sprachreise und dem eigenen beruflichen Tätigkeitsfeld nachgewiesen werden. Wer z. B. im Groß- und Außenhandel arbeitet, wird keine Probleme haben, die Notwendigkeit nachzuweisen, seine Englischkenntnisse zu verbessern. Etwas anders sieht es dagegen bei einer Bäckereifachverkäuferin aus.

Ein entscheidender Einflussfaktor ist zudem die Kursdauer, bzw. die Anzahl der Wochenstunden. Wer eine Sprachreise bucht und dabei lediglich einen Halbtagskurs mit 15 Wochenstunden belegt, der wird es schwierig haben, diese Reise steuerlich abzusetzen. Schließlich überwiegt hier der Charakter einer Urlaubsreise deutlich. Experten empfehlen daher, im Rahmen einer Sprachreise einen Sprachkurs mit mindestens 30 Wochenstunden zu belegen.

Letztendlich liegt die Entscheidung, ob eine Sprachreise steuerlich abgesetzt werden kann, beim jeweiligen Bundesland oder sogar beim zuständigen Finanzamt. Soll heißen: Diese Entscheidungen werden in Deutschland nicht auf Bundesebene, sondern vom jeweiligen Bundesland getroffen. Außerdem haben die Finanzämter einen gewissen Ermessensspielraum, in dem sie frei über eine Förderung entscheiden können. Es ist in der Vergangenheit schon häufig vorgekommen, dass sich Finanzämter innerhalb eines Bundeslandes völlig konträr verhielten. Daher empfiehlt es sich, bereits vor der Buchung einer solchen Reise eine kurze Rücksprache mit einem Mitarbeiter des Amtes zu halten.


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